Rückkehr in den Präsenzunterricht
Wie allgemein bekannt beginnt für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufen- sowie der Maturaklassen am 7. Dezember wieder der Präsenzunterricht in den österreichischen Schulen. Da an unserer Schule dieser Tag schulautonom frei ist, starten wir erst am 9. Dezember.
Die Unterstufenschüler/innen betreten das Schulgebäude wie gewohnt durch den Haupteingang am Trentinerplatz, begeben sich dann in die Garderobe und gehen von dort in ihre Klassen. Die Schüler/innen der Maturaklassen kommen durch den Nebeneingang in der Stelzhamerstraße ins Schulgebäude. Für sie wurde im dortigen Eingangsbereich eine eigene Garderobe eingerichtet.
Die 8G-Klasse ist bis auf Weiteres im größeren Raum der 7B untergebracht, die 8BD-Klasse in dem der 5B.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat Änderungen im sog. Verdachtsfallmanagement vorgenommen:
Wenn an der Schule anwesende Schüler/innen, Lehrer/innen oder Angehörige des Verwaltungspersonals typische COVID-19-Symptome zeigen, ist die Durchführung eines Antigen-Schnelltests vorgesehen. Voraussetzung dafür ist bei Schülerinnen und Schülern das Vorliegen einer Einverständniserklärung, die bei unter 14-Jährigen von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Ist das Einverständnis nicht gegeben, muss die Schulleitung die Gesundheitsbehörde verständigen, in deren Hand das gesamte weitere Vorgehen liegt. Die Entscheidung darüber, ob es sich um einen COVID-19-Verdachtsfall handelt, obliegt der Schulleitung.
Ausführlichere Informationen dazu finden sich in einem Elternbrief der Bildungsdirektion für OÖ. Dieser wird den Schülerinnen und Schülern am 9. Dezember ausgehändigt. Das Einverständniserklärungsformular auf der Rückseite kann von den über 14-Jährigen sofort ausgefüllt und unterschrieben werden, die Jüngeren bringen es am nächsten Tag ausgefüllt und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten wieder mit in die Schule. Der Elternbrief ist auch unter folgendem Link abrufbar:
Elternbrief zum Verdachtsfallmanagement.
Wie in allen österreichischen Schulen ab der Sekundarstufe I ist auch an unserer Schule das dauernde Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen verpflichtend. Weiters gelten die mittlerweile allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie besondere Regeln für einzelne Gegenstände, die den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern bekannt sind.