Aktueller Erlass zum Schulbetrieb ab 22. November
Mittlerweile wurden die Schulen vom BMBWF offiziell über den Schulbetrieb ab kommendem Montag informiert.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der stundenplanmäßige Präsenzunterricht bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z. B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.
Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für Verwaltungspersonal
- Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
- Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
- Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
- Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
- Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
- Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schülerinnen und Schüler bleibt aufrecht.
- In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.
Der gesamte Erlass des Bundesministeriums ist über den folgenden Link aufrufbar:
Erlass Schulbetrieb ab 22. November.
Bezüglich der geplanten Schularbeiten und anderen schriftlichen Überprüfungen wurde für unsere Schule vorläufig folgende Regelung getroffen: Von Montag, 22. November bis Mittwoch, 24. November finden in den ersten bis dritten Klassen keine solchen Leistungsfeststellungen statt. Für die Zeit danach sowie für die höheren Klassen generell werden der jeweiligen Situation angepasste Lösungen in Absprache zwischen Fachlehrer*innen, Schüler*innen und Schulleitung gesucht.