Corona-Update

Die neuen Corona-Regeln der Bundesregierung beinhalten die Möglichkeit einer automatischen vorzeitigen Beendigung der Absonderung. Demnach endet diese frühestens mit Ablauf des fünften Tages nach Symptombeginn bzw. nach PCR-Testdatum, sofern die betroffenen Personen 48 Stunden symptomfrei sind.

Ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Absonderung gelten sogenannte Verkehrsbeschränkungen. In der Schule bedeutet dies, dass vorzeitig aus der Absonderung zurückgekehrte Schüler/innen bis zur achten Schulstufe während des gesamten Aufenthalts im Schulgebäude – auch in den Klassen- und Gruppenräumen – einen Mund-Nasen-Schutz, Schüler/innen ab der neunten Schulstufe sowie Lehr- und Verwaltungspersonen eine FFP2-Maske tragen müssen.

Auch bei einem Aufenthalt im Freien darf der MNS bzw. die FFP2-Maske nur abgenommen werden, wenn kein Kontakt mit anderen Personen stattfindet. Die Teilnahme am Unterricht in Bewegung und Sport ist nicht bzw. nur mit einem MNS bzw. einer FFP2-Maske möglich.

Diese Verkehrsbeschränkungen gelten bis zum zehnten Tag nach Symptombeginn bzw. nach PCR-Testdatum. Eine Freitestung ist möglich. Personen mit Maskenbefreiungsattest können ihre Absonderung nur über eine Freitestung verkürzen.

Übersicht des Krisenstabes des Landes OÖ über die aktuellen Regelungen