Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an den allgemeinbildenden höheren Schulen wurde erstmals im Haupttermin 2014/15 durchgeführt.
Sie setzt sich aus drei unabhängigen „Säulen“ zusammen:
- aus der abschließenden Arbeit samt Präsentation
und Diskussion (bis einschließlich 2028/29 freiwillig), - aus den Klausurprüfungen (der schriftlichen Matura)
- und aus den mündlichen Prüfungen.
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Zulassung zur Reifeprüfung ist der positive Abschluss der 8. Klasse. Schüler/innen mit einem
Nicht genügend in der Abschlussklasse können noch vor Beginn der Klausurarbeiten eine Wiederholungsprüfung ablegen. Bei negativem Ausgang der Wiederholungsprüfung oder bei zwei Nicht genügend ist ein Antreten zur Reifeprüfung erst in einem Nebentermin möglich – nach positivem Abschluss aller Gegenstände der 8. Klasse.
Abschließende Arbeiten
Die abschließende Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau ist ein Prüfungsgebiet im Rahmen der Reifeprüfung an AHS und kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 freiwillig verfasst werden. Schülerinnen und Schüler können für ihre abschließende Arbeit einen forschenden, einen gestalterischen oder einen künstlerischen Zugang wählen.
Bereits zu Beginn des 2. Semesters (bis Ende März) der 7. Klasse reichen die Schülerinnen und Schüler, die eine abschließende Arbeit verfassen, eine Themenstellung für ihre Arbeit ein. Das Thema kann frei nach Interessen, eventuell auch im Hinblick auf ein künftiges Studium, gewählt werden. Im Regelfall werden die Recherchen und weitere vorbereitende Arbeiten am Ende der 7. Klasse in Angriff genommen. Empfehlenswert ist es, die Sommerferien zwischen 7. und 8. Klasse für das Verfassen zumindest wesentlicher Teile der ABA zu nutzen.
Die fertiggestellte Arbeit ist vom Schüler/von der Schülerin nach den Semesterferien der 8. Klasse einzureichen. Die Präsentation samt Diskussion erfolgt zu einem festzulegenden Termin im März oder April.
Schriftliche und mündliche Prüfungen
Es sind entweder drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen abzulegen.
Verpflichtend für alle Kandidat/innen sind Klausuren in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache, für eine vierte schriftliche Prüfung kann ein weiteres Schularbeitenfach gewählt werden. Die Klausur in Deutsch ist mit 300 Minuten festgelegt, die Klausuren in den anderen Fächern dauern jeweils 270 Minuten. Bei negativ beurteilten Klausurarbeiten können Kompensationsprüfungen abgelegt werden.
Das Antreten zu den mündlichen Prüfungen ist unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Arbeiten möglich. Es können alle Unterrichtsgegenstände gewählt werden, die zumindest in der 7. Klasse unterrichtet worden sind – mit Ausnahme von Bewegung und Sport. Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der gewählten Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10 betragen, bei drei mündlichen Prüfungen mindestens 15. Eine mündliche Prüfung dauert zwischen 10 und 20 Minuten.
Absolvent/innen
Seit 1962 wird am Gym Braunau maturiert, entsprechend umfangreich und spannend ist unser Absolvent/innenarchiv mittlerweile.