Das Bundesgymnasium (sprachlich ausgerichtet) und Bundesrealgymnasium (naturwissenschaftlich ausgerichtet) Braunau am Inn ist eine allgemein bildende höhere Schule (AHS), die sich in einem achtjährigen Bildungsgang an folgenden Zielen orientiert:
Vermittlung einer umfassenden und
vertieften Allgemeinbildung
Ein breit gestreutes Fächerangebot mit individuellen Wahlmöglichkeiten für Schüler/innen
Hinführen zur Hochschulreife
Nach der Reifeprüfung können unsere Maturant/innen an
Universitäten, Fachhochschulen etc. studieren.
Förderung der sozialen, kulturellen und
Problemlösungs-Kompetenz
Innerhalb der Schulformen können weitere Differenzierungen im Rahmen der Schulautonomie getroffen werden.
Wir wollen uns in einer Zeit spannender technischer, kultureller und sozialer Veränderungen den damit verbundenen Herausforderungen stellen, denn unsere Gesellschaft benötigt umfassend gebildete, selbstständig denkende Menschen, die fähig sind, Entwicklungen kritisch zu beurteilen sowie eigenverantwortlich und demokratisch zu handeln.
Unsere Schüler/innen erhalten die Möglichkeit – je nach individueller Begabung und Neigung – eine verstärkte Ausbildung in Sprachen (Englisch, Latein, Französisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch) und/oder in naturwissenschaftlichen Fächern (Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, GZ, CAD, DG) zu wählen.
Wir vermitteln in allen Schulformen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Informatik und betrachten den zielgerichteten Umgang mit neuen Medien als unverzichtbares Element einer zeitgemäßen Ausbildung.
Neben Motivation und Begabung erwarten wir die Bereitschaft, sich aktiv auf geistige, körperliche und menschliche Herausforderungen einzulassen, das heißt, in einem umfassenden Sinn von und mit anderen zu lernen.
Ausgehend von einem ganzheitlichen Lernbegriff, der nicht nur Wissenserwerb durch Entwicklung und Einsatz der kognitiven Fähigkeiten umfasst, sondern auch Gewicht auf musisch-kreative und praktische Lernformen legt, wollen wir
- in Gemeinschaft (kooperativ und interkulturell)
- in geregelter Interaktion (kommunikativ)
- unter Beachtung von schulpartnerschaftlich vereinbarten Spielregeln (normenorientiert)
- durch Förderung eigener Möglichkeiten und Talente (motiviert, kreativ)
- mit allmählich größer werdender Eigenverantwortlichkeit (ethisch)
verantwortungsbewusste Mitglieder unserer Gesellschaft sein.
Gymnasium
Schwerpunkt Sprachen:
Englisch ab der 1. Klasse
Französisch ab der 3. Klasse
Latein ab der 5. Klasse
Schulautonomes Fach:
Kultur kreativ in der 4. Klasse
Realgymnasium
Schwerpunkt Naturwissenschaften:
GZ in der 3. Klasse
Labor-Übungen in der 4. und 5. Klasse
CAD in der 5. Klasse
DG bzw. verstärkt Biologie und Physik in der 7. und 8. Klasse
Schulautonome Fächer:
Architektur & Design sowie Science in der 4. Klasse
Unterrichtszeiten
1. Stunde
7:45–8:35
2. Stunde
8:40–9:30
3. Stunde
9:35–10:25
4. Stunde
10:40–11:30
5. Stunde
11:35–12:25
6. Stunde
12:25–13:15
8. Stunde
13:40–14:30
9. Stunde
14:30–15:20
Stundentafeln
Schulgemeinschafts-
ausschuss
Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter/innen der Lehrer/innen, der Schüler/innen und der Erziehungsberechtigten an. Die Mitglieder des SGA beraten und entscheiden unter anderem über
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- die schulautonom freien Tage.
Elternverein
Der Elternverein fungiert als Bindeglied zwischen den Schulpartnern. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule und unterstützt die Schule bei besonderen Ausgaben. Im Bedarfsfall erhalten auch Schülerinnen und Schüler bei Schulveranstaltungen eine finanzielle Zuwendung.
Beihilfen
Schülerbeihilfen
Antragsfrist: 31. Dezember des jeweiligen Schuljahres
Anspruch auf Schülerbeihilfe (Grundbetrag jährlich € 982,-) haben österreichische Staatsbürger/innen, die eine höhere Schule ab der 10. Schulstufe (6. Klasse AHS) besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und dieselbe Schulstufe noch nicht besucht haben.
Schulveranstaltungsbeihilfe
Antragsfrist: 30. April des jeweiligen Schuljahres
Anspruch auf Unterstützung haben österreichische Staatsbürger/innen, die eine höhere Schule besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung (z.B. Sport- und Projektwochen, Schüleraustausch etc.) teilnehmen.
Für beide Beihilfen/Unterstützungen gilt:
Österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen sind gleichgestellt:
- Bürger/innen aus EWR-Staaten nach Maßgabe des Übereinkommens
- Konventionsflüchtlinge
- Personen, die sich zum Antragszeitpunkt in einem Verfahren über einen Antrag auf Asyl nach dem Asylgesetz 2005 befinden, oder Personen, welchen die subsidiäre Schutzbedürftigkeit im Sinne des § 8 Asylgesetz 2005 zugesprochen wurde
- Schüler/innen mit fremder Staatsangehörigkeit und Staatenlose, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße des Schülers/der Schülerin und seiner/ihrer Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Antragsformulare und Merkblätter liegen im Sekretariat auf.
Schulbibliothek
mit weit über 10.000 Medien
Die Bibliothek befindet sich an zentraler Stelle im Schulgebäude und ist von der Aula aus erreichbar. Die Entlehnung der Bücher ist während der Öffnungszeiten von 7:35 bis 12:30 Uhr möglich.
Schulärztin am Gymnasium
Ich bin Ärztin für Allgemeinmedizin und seit 2012 als Schulärztin am Gymnasium Braunau tätig. Ich bin jeden Mittwoch und Donnerstag von 07:45 bis 12:15 anwesend, meine Sprechstunde für Eltern ist am Mittwoch von 10:00 – 11:00 Uhr.
Zu meinen Aufgaben als Schulärztin zählen die Beratung von Kindern, Eltern und Lehrkräften bei gesundheitlichen Fragen, die den Schulbesuch betreffen und bei Fragen der Gesundheitserziehung.
Eine Behandlung der Schulkinder ist jedoch nur bei den Haus-, Kinder- und entsprechenden Fachärztinnen und -ärzten möglich.
Die jährliche schulärztliche Untersuchung ist für die SchülerInnen gesetzlich verpflichtend und wird durch den Elternfragebogen erleichtert, der u.a. Fragen zu relevanten Vorerkrankungen/Operationen im Kindesalter beinhaltet, die nur von den Eltern beantwortet werden können. Der Inhalt der Fragebögen unterliegt, ebenso wie alle Untersuchungsergebnisse und Beratungsgespräche, der ärztlichen Schweigepflicht. Über gesundheitliche Probleme, die mir bei der Untersuchung auffallen, werden die Erziehungsberechtigten mittels Elternmitteilung schriftlich informiert.
Vor der ersten schulärztlichen Untersuchung wird einmalig ein Elternfragebogen benötigt, in den ersten Klassen (bzw. bei Neuzugängen in der jeweiligen Schulstufe) von den Klassenvorständen eingesammelt.
Bei der ersten schulärztlichen Untersuchung bin ich auch verpflichtet, den Impfstatus der SchülerInnen zu überprüfen. Schulimpfungen werden an unserer Schule von der Amtsärztin/vom Amtsarzt durchgeführt.
Alexandra Fuchs-Schmerold
M: +43 7722 63023 19
E: alexandra.fuchs-schmerold@bildung.gv.at