Anmeldungen
Montag, 26.02. bis Freitag, 08.03.2024
(Mo bis Do jeweils von 07:30 bis 15:00 Uhr;
Fr 07:30 bis 13:30 Uhr)
im Sekretariat
Bitte bringen Sie mit:
- Geburtsurkunde
- Schulnachricht über das 1. Semester der 4. Klasse Volksschule in Original und Kopie
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
Auf unserem Anmeldeformular werden Sie nach eventuellem Interesse an (kostenpflichtiger) Nachmittagsbetreuung gefragt. Sie werden auch gebeten anzugeben, ob Ihr Kind auf dem Klassenfoto und auf Fotos, die im schulischen Zusammenhang entstehen, abgebildet werden darf.
Gemäß Aufnahmeverfahrensverordnung des Bildungsministeriums gelten folgende Regelungen betreffend die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern:
- Verbindliche Anmeldung: 24.02.2025 bis 07.03.2025 („bis spätestens am 2. Freitag nach den Semesterferien“)
- Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze die vorläufige Schulplatzzuweisung. Sie werden von uns diesbezüglich schriftlich benachrichtigt.
- Bei einem „Befriedigend“ in Deutsch, Lesen, Schreiben und/oder Mathematik kann von der Schulkonferenz der Volksschule in der vorletzten Woche des Unterrichtsjahres eine Eignungsfeststellung getroffen werden.
Unmittelbar darauf händigt der Schulleiter/die Schulleiterin der Volksschule den Erziehungsberechtigten der für die ersten Klassen AHS angemeldeten Schüler/innen eine vorläufige Zeugnisbestätigung über alle Noten aus.
Sodann geben die Erziehungsberechtigten diese Zeugnisnachweise ehestmöglich an unserer Schule ab. - Die endgültige Schulplatzzuweisung erfolgt in der letzten Woche des Unterrichtsjahres. Wir werden Sie nach Erhalt und Auswertung der Volksschulinformationen schriftlich benachrichtigen.
Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars werden Sie auch gebeten, allfällige weitere Schulplatzwünsche bekanntzugeben.
Die Anmeldung selbst ist nur an der Wunschschule möglich. Die Wunschschule bestätigt die Anmeldung auf dem Original der Schulnachricht mit dem Schulstempel und dem Anmeldedatum und händigt das abgestempelte Original wieder aus.
Die vorläufige Schulplatzzuweisung erfolgt voraussichtlich bis Mitte April 2025.
- Die Schulplatzzuweisung darf nur durch die Wunschschule (Schulstempel auf dem Original der Schulnachricht) erfolgen. Jede/r Schüler/in erhält also nur einen Schulplatz zugewiesen. Sie darf für die 1. Klasse einer AHS nur erfolgen, wenn in der Schulnachricht die Noten in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ nicht schlechter als „Gut“ sind.
- Der vorläufig zugewiesene Schulplatz wird bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme (Jahreszeugnis) verbindlich.
- Eine spätere Abmeldung (Nichtannahme des vorläufig zugewiesenen Schulplatzes) ist nur gegenüber der ausstellenden Schule zulässig.
Nichtvorliegen der Aufnahmevoraussetzungen:
- Wenn Ihr Kind im Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule in Deutsch, Lesen, Schreiben und/oder Mathematik nicht mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt wird und die Schulkonferenz der Volksschule keine Dispens erteilt (Feststellung, dass der Schüler/die Schülerin auf Grund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird), hat Ihr Kind eine oder zwei Aufnahmsprüfung/en an unserer Schule abzulegen.
- Als Termine für die Aufnahmsprüfungen werden von der Bildungsdirektion gewöhnlich Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche festgelegt.
Quicklinks
und Formulare
Quicklinks
Formulare
Anmelde- und Wahlformulare
Zweigwahl für die 3.–8. Klasse
PDF